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   BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 34/00   

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https://dejure.org/2000,9534
BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 34/00 (https://dejure.org/2000,9534)
BayObLG, Entscheidung vom 27.04.2000 - 2Z BR 34/00 (https://dejure.org/2000,9534)
BayObLG, Entscheidung vom 27. April 2000 - 2Z BR 34/00 (https://dejure.org/2000,9534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1; WEG § 22
    Nachträgliche Verbindung zwischen einem Wohnungseigentum und einem Teileigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Freising - 4 UR II 14/99
  • LG Landshut - 60 T 3346/99
  • BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 34/00

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1021 (Ls.)
  • ZMR 2000, 626
  • ZWE 2000, 312
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 15.10.1999 - 3 W 149/99
    Auszug aus BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 34/00
    Auf die Frage, ob eine für den Beseitigungsanspruch unverzichtbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 2, § 14 Nr. 1 WEG vorliegt und welche Auswirkungen in diesem Zusammenhang die Bestandteilszuschreibung des Teileigentums zum Wohnungseigentum hat, braucht nicht mehr eingegangen zu werden (s. dazu zuletzt OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254 mit Anm. von Abramenko).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 34/00
    Der Antragsteller behauptet, der Treppeneinbau sei jedenfalls erst nach Entstehung einer werden Wohnungseigentümergemeinschaft (s. dazu BayObLGZ 1990, 101) fertiggestellt worden.
  • BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 48/99

    Nachteilhafte bauliche Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 34/00
    Eine bauliche Veränderung in diesem Sinn, die einem Beseitigungsanspruch ausgesetzt sein könnte, liegt dann nicht vor, wenn durch die Maßnahme ein den Bauplänen entsprechender Zustand erstmalig hergestellt wird (BayObLG ZMR 2000, 38 m.w.N.) oder der Bauträger von vorne herein abweichend von den ursprünglichen Plänen ein Gebäude errichtet; ein Wohnungseigentümer ist in diesem Fall auch dann nicht zur Beseitigung der geänderten Bauausführung verpflichtet, wenn er sie beim Kauf des Wohnungseigentums veranlaßt hat (BayObLG WE 1994, 307 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.11.1987 - BReg. 2 Z 91/87
    Auszug aus BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 34/00
    In einem solchen Fall handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht um eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 WEG und um eine von dem Inhaber des betreffenden Wohnungs- und Teileigentums ausgehende Störung (Beeinträchtigung), die einen Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen könnte (vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1988, 587 f.; WE 1994, 307).
  • OLG Hamm, 26.03.2007 - 15 W 131/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit der nachträglichen Errichtung eines Zaunes

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass rechtmäßig im Sinne des § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG auch die erstmalige Herstellung eines sowohl nach den Bauplänen (BayObLGZ 1989, 470, 473; NZM 2000, 515; ZWE 2000, 312) als auch nach der Baubeschreibung vorgesehenen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums ist (BayObLGZ 1990, 120, 122; Staudinger/Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 21 WEG, Rdnr. 186a sowie § 22 Rdnr. 204).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 07.07.2016 - 407a C 5/15

    Nachträglicher eigenmächtiger Einbau eines Fensters = bauliche Veränderung?

    Ohne Bedeutung ist auch, ob die Baumaßnahme noch vor oder erst nach Beginn der Gemeinschaft werdender Wohnungseigentümer fertiggestellt worden ist (BayObLG, Beschluss vom 27.04.2000, 2Z BR 34/00).
  • LG München I, 02.05.2019 - 36 S 8087/17

    Unbestimmter Grundlagenbeschluss mangels tatsächlicher Umsetzbarkeit

    Jeder Wohnungseigentümer hat grundsätzlich einen entsprechenden Anspruch auf ordnungsgemäße Erstherstellung der im durch die Gemeinschaftsordnung in Bezug genommenen Sondernutzungsflächenplan dargestellten Stellplätze mit den Maßen und der Lage, wie sie sich aus diesem ergeben (vgl. zu einem solchen Anspruch BayObLG, ZWE 2000, 312, 313 betreffend die Errichtung einer im Aufteilungsplan enthaltenen Treppe; BayObLG, ZMR 1995, 87 betreffend die Verlegung von Abwasserrohren; BayObLG, ZMR 2000, 38 betreffend die Errichtung einer im Aufteilungsplan vorgesehenen Sichtbetonmauer).
  • LG Hamburg, 16.10.2009 - 318 T 64/07

    Wohnungseigentum: Abweichung der Bauausführung vom Aufteilungsplan als bauliche

    Eine bauliche Veränderung liegt jedoch nur dann vor, wenn die fragliche Terrassen- und Gartengestaltung von dem nach der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan oder aber auch von dem nach der Baubeschreibung oder den Bauplänen vorgesehenen Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums abweicht (vgl. OLG Hamm, ZWE 2007, 491-493; BayObLG NZM 2000, 515, ZWE 2000, 312; BayObLGZ 1990, 120, 122).
  • AG München, 14.12.2021 - 1294 C 13676/21

    Anspruch auf erstmalige plangerechte Herstellung

    Es sind auch die Bedingungen, wonach es für den Soll-Zustand auf die Erwerbsverträge mit dem Bauträger ankommt (OLG Hamm ZWE 2007, 491 (492); BayObLG ZWE 2000, 312; LG Hamburg ZMR 2018, 974; ohne Stellungnahme BGH NJW-RR 2018, 1165 Rn. 18; aA Hogenschurz ZfIR 2019, 9 (13)) nicht erfüllt, denn die Erwerbsverträge wären nur maßgeblich, soweit es diese gibt und sie übereinstimmen.
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